Politik

Wenn Verantwortung Grenzen kennt

Norbert Juretzko, der ehemalige Hauptmann und BND Agent veröffentlichte im Jahr 2004 ein tiefgreifendes Enthüllungsbuch in dem er die Unregelmäßigkeiten des Deutschen Geheimdienstes offenlegte. An der Fertigstellung dieses Werks stand ihm der Geheimdienstexperte Wilhelm Dietl mit praktischer Erfahrung und Rat zur Seite. Dieser hatte von 1982 bis 1992 selbst beim BND seinen Dienst ausgeführt. Der  Staatsanwaltschaft Hannover hielt er ein solides Argument entgegen, als diese ihn wegen Unterschlagung von Dienstunterlagung zu belangen suchte. Er verurteilte diese Aktion als unzureichend stichhaltige Racheaktion der BND und betonte,  dass er seit seiner Ausscheidung aus dem BND im Jahre 1999 keinen Zugang zu den erwähnten Papieren gehabt habe. Promt veröffentlichte er im Mai 2006 ein weiteres Buch das den Namen im Visier trug und in hemmungsloser Weise sein Wissen über die Peinlichkeiten des BND öffentlich machte. Die einige Monate vor Veröffentlichung in Anlauf genommenen Anklage des Landgericht Berlin wegen Geheimnisverrats und der dadurch entstandenen Gefährdung der Mitarbeiter des BND, endete auf Grund einer haltlosen Falschbehauptung mit einem Freispruch. Diese Geschichte nahm ihren Anfang aus der Sicht des Angeklagten mit der sogenannten Rübezahl Affäre. Hierbei hätte er eine ausreichende Anzahl an Beweisen für die Doppelagententätigkeit des früheren ersten Direktors Volker Foertsch gesammelt und dem damaligen Präsidenten des BND Hansjörg Geiger vorgelegt. Der Vorwurf war nicht gerade leicht verdaulich und beschuldigte den Zuständigen mit russischen Geheimdiensten koordiniert zu haben. In seiner skandalösen Theorie sah er auch eine Niedrschlagung der  staatsanwaltlichen Ermittlungen hinter der er eine Unterstützung durch politische Größen vermutete. Damals jedoch blieb das Ausmaß dieses behördlichen Desasters ein überschaubarer mittlerer Super Gau, da es die Landesgrenzen nur in geringer politischer Dimension überschritt. Der Fall Snowden jedoch machte deutlich, in welcher Weise die internationale Tätigkeit der großen Geheimdienste aus dem Rahmen der politischen Richtlinien geraten war. Ab dem 14. Juni 2013 gab er seine Idendität Preis und gewährte der Öffentlichkeit einen tiefen Einblick in die Operationstaktiken der USA. Die Begriffe Verrat und Verantwortung wurden im Laufe dieser Affäre an neuen Maßstäben geprüft. Die USA verfügen über ein vielfältig ausgerichteten Geheimdienst. Da gibt es allein schon nur für die Streitkräfte die  ISR, MCiA, OSI und die USAI. Während der BND auf einer formal gesetzlichen Grundlage arbeitet und das Grundgesetz auch über die Grenzen hinaus gilt, genießen die Geheimdienste der USA eine stillschweigende Duldung in Europa. Die CIA hat sich beispielsweise  samt ihres Equipments in mehreren Deutschen Stätden eingerichtet. Die Entführung von Terrorverdächtigen in Deutschland belastet das Vertrauen der Bürger in die  Rechtstaatlichkeit immer mehr. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung hat der CIA Agent Kyle Dustin Foggo in der Zeit während seiner Undercover Aktionen den Bau von Geheimgefängnissen von Deutschland aus koordiniert. Das in einen der sichersten Staaten der Welt solche Art von Operationen dem Staat nicht entgehen können und dürfen ist unbestreitbar. So kann man nur noch von einer passiven Unterstützung der Regierung ausgehen. Im Fall der Entführung des Deutsch-Libanesen Khaled el-Masri habe die Bundesrepublik „sehr wohlwollend mit den USA zusammengearbeitet“ (Spiegel Online). Anders dagegen verhielt sich die Justiz in Italien gegenüber den fragwürdigen Auslandsoperationen der CIA. So hat nach Berichten der Zeit Online das Mailänder Gericht ingesamt 23 Agenten zu 5-8 Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem diese den einheimischen Islamisten Abu Omar verschleppt hatten. In den meisten Fällen beugt sich die Justiz den Anti Terror Aktionen der USA. Doch mit der Verschleppung der Verdächtigen ist es nicht getan. Und wenn man sich nun ins Gewissen redet,  dass Deutschland am weiteren Verlauf des Schicksal der Entführten keine Schuld trägt, ist das Selbstbetrug. Deutschland trägt an der Ermordung und Folterung der zum Terrorismus verdächtigten mindestens so viel Schuld wie die Agenten die diese Operationen ausführen.

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