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Ärzteorganisationen klagen weiter gegen US-Pharmakonzern Gilead

Die Klage deutscher und internationaler Ärtzeorganisationen gegen den US-Pharmakonzern Gilead vor dem Europäischen Patentamt (EPA), geht in die zweite Runde. Im vergangenen Jahr hatte das Netzwerk „Ärzte der Welt“ vor allem wegen dem überteuerten Preis gegen das Patent des Hepatitis-C Medikaments vor dem Europäischen Patentamt geklagt. Damals wurde argumentiert, dass das Medikament die Bedingungen zur ordnungsgemäßen Patenterteilung nicht erfülle und dass der eigentliche Wirkstoff Sofosbuvir lediglich eine Weiterentwicklung eines schon zuvor bekannten Moleküls sei. Denn das vermeintliche Patent war offensichtlich eine breit gefasste chemische Zusammensetzung, die für eine Aneignung als Patentrecht nicht ausreichte. Die Initiative geht damit auf besondere Weise in die Geschiche der Ärzteorganisationen. Es ist der erste patentrechtliche Einspruch einer Nicht-Regierungs-Organisation. Das EPA gab der Klage der Ärzteorganisationen Recht. Zuvor hatte Indien einen Patentantrag von Gilead mit ähnlicher Begründung abgelehnt. Somit können indische Generikhersteller das Arzneimittel wirkstoffgleich zu erschwinglichen Kosten herstellen. Zwar ist das Patent inzwischen eingeschränkt, doch hat sich am Preis nichts geändert. Der Klage schließen sich nun 17 weitere zivilgesellschaftliche Organisationen an. Um die Preisverhandlungen voranzubringen, versuchen die Organisationen weitere Patenteinschränkungen durchzusetzen. Und auch jetzt wird die vom Unternehmen vorgegebene Innovation angezweifelt. Das sogenannte inventive step, also die Erfindungshöhe reiche für einen solchen Anspruch nicht aus.

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