Meinung

Der Verbot vom Ballermann-Hit Layla ist alles andere als demokratisch

Juristische Fachsimpelei ohne gesetzlichen Bezug

Unter dem Hashtag #freelayla kann man auf der Petitionsplattform Change.org für die inhaltliche Unbedenklichkeit und Freiheit des umstrittenen Partyhits Layla abstimmen. Ein Gröl-Hit, der nun zum emotionalen Politikum in einer derzeit ohnehin aufgeheizten moralischen Phase des Landes geworden ist. Im Grunde gehört das Wichtigste was es zur aktuellen und absurd anmutenden Debatte des Ballermann-Hits zu wissen gibt, zum demokratisch und verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutz künstlerischer Ausdrucksform jeder Art. Diesem Kerngedanken begegnet man zum Teil auch in den theoretischen Ausführungen zur allgemeinen Medienökonomie. Man kann inzwischen zahlreiche Beiträge zu juristischen Ausführungen eines gesetzlichen Verbots und möglichen Sanktionen oder Durchsetzungen lesen. Alles juristische Fachsimpelei ohne wirklichen Bezug zu einem tatsächlich durchsetzbaren Verbot. Denn das Lied steht weder mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) noch mit der Jugendgefährdung in Konflikt. Es kann zudem keine Journalist ernsthaft behaupten, die verfassungsrelevanten Bestimmungen aus den einfachen und klaren Verhältnissen der Meinungsfreiheit nicht zu kennen.

In Kunst und Musik dürfen und sollen gesellschaftlich relevante Themen, auch in Form von Satire und Überspitzung aufgegriffen werden

Medien und Künstler greifen soziale und politische Wirklichkeiten auf, bringen diese in Satire und Film zum Ausdruck, um damit den kulturellen Output solcher künstlerischen Formen in gesellschaftliche Fragestellungen, Trends und Entwicklungen einfließen zu lassen. Damit diese für die Demokratie konstitutive Meinungsfreiheit gewährleistet werden kann, ist die künstlerische Freiheit in Medien, Film und Musik von jeder Zensur, bis auf solche zum Schutz der Verfassung, geschützt. Überspitzung, Verballhornung und Satire sollen Debatte und Meinungspluralität sichern. Diese führt zusammen mit künstlerischen und medialen Formaten anderer Dienstleistungen zur Meinungsbildung und schlussendlich zu einer politisch handlungsrelevanten und gesellschaftlichen Haltung. Medien und Künstler schaffen also neben der Wirklichkeit des politischen und gesellschaftlichen Lebens eine Weitere, die meistens intendiert und auf selektive Weise Informationen und Gedanken unter bestimmten Gesichtspunkten zusammen führt und diese auf den dafür vorgesehenen Kanälen veröffentlicht. In der Musik ist es die Freiheit eines jeden Künstlers, seine nach eigenen Kräften und Fähigkeiten aufgefasste und verstandene Welt und Gesellschaft in den verschiedensten lyrischen Formen zum Ausdruck zu bringen. Solange der Künstler keine verfassungsfeindlichen Inhalte mittels seiner veröffentlichten Musik transportiert und damit den Völkerfrieden gefährdet, entzieht sich jede Zensur insofern dem Grundgesetz, als dass sie die künstlerische Freiheit in unverhältnismäßiger Weise verhindert.

Künstler und Aktivisten wirken im Schutz der geistigen Freiheit synergetisch, nicht konträr

Layla ist eine hübsche, sexuell anregende Prostituierte. Das ist ein Urteil auf Grundlage der fiktiven Vorstellung des Künstlers, das zweifellos seiner freien und geschützten Meinung zuzurechnen ist. Menschen andere Meinung zur Prostitution müssen dies aushalten. Und irgendwie kann man sich Layla auch als gut gelaunte Prostituierte, die sich mit ihren Stammgästen gerne vergnügt gut vorstellen. Diese Vorstellung ruht auf irgendeine Erfahrung, die der Künstler irgendwann einmal in ähnlicher Weise gelebt oder gehört hat. In jedem Fall aber gehört die schöne Layla zur sozialen Wirklichkeit. Wir können uns also ein klares Bild machen. Auf dieser Grundlage können wir debattieren, ob Layla glücklich ist oder nicht und wie sie überhaupt in die Prostitution gekommen ist. Nicht immer müssen der Konsum von verschiedenen Medieninhalten und künstlerischen Werken mit dem Ausdruck eines individuellen geistigen Werks zu solchen gedanklichen Mechanismen führen. Aber die bestehende Möglichkeit reicht aus, um solche Werke als Faktum im Meinungsbildungsprozess zu sehen. Ideologisch motivierte Akteure sollten nicht darüber entscheiden können, auf welche Weise wir Tabu-Themen und empfindliche Fragestellungen behandeln. Ganz allgemein fällt ihnen keine Autorität in moralischen und ethischen Fragen zu. Nicht mehr oder weniger erfüllen sie eine Aufgabe, die gemeinsam mit der Meinungsfreiheit in künstlerischen Ausdrucksformen eine synergetische Dynamik in der öffentlich-demokratischen Debatte erzeugen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert