Feuilleton

Aufschlussreiche Studie zur Eherate zwischen Ost und West

Nach einer vom Demographen Sebastian Klüsener im Wissenschaftsjournal „Population, Space and Place“ veröffentlichten Studie verläuft die Familiengründung selbst nach 25 Jahren Mauerfall zwischen Ost und West deutlich unterschiedlich. Der Wissenschaftler, tätig am Max-Planck-Institut für demografische Forschung (MPIDR) in Rostock, hat hierzu Daten zu nichtehelichen Geburten in deutschen Regionen für einen Zeitraum von 350 Jahren ausgewertet. Demnach gehen 59% der Geburten in den neuen Bundesländern aus nichtehelichen Partnerschaften hervor, während in den alten Bundesländern gerade einmal 28% erreicht werden.

Klüsener macht zugleich deutlich, dass dieser Unterschied weit bis in das 18 Jahrhundert zurückzuführen ist und nicht etwa durch die sozialen und politischen Bedingungen der jahrelangen Teilung zwischen Ost und West herbeigeführt wurden. Zwar hätten sozialwirtschaftliche Gegebenheiten zwischen 1945 und 1990 diesen Trend weiter verstärkt, doch sei diese Entwicklung anhand der historischen Regionaldaten nicht lediglich durch die Deutsche Teilung zu erklären.

Klüsener nimmt unter anderem durch die lange Geschichte dieser Unterschiede an, dass auch in den kommenden Jahrzehnten keine großen Abweichungen zu verzeichnen sein werden. Ausschlaggebende Gründe findet Klüsener dafür in der Verteilung und Entwicklung der Dorfgemeinschaften welche unterschiedliche landwirtschaftliche Verhältnisse aufwiesen. So sei die ostdeutsche Landwirtschaft durch verstreute Gutshöfe mit vielen landlosen Saisonarbeitern geprägt gewesen. Auch in der Abkehr von religiösen Werten, in der die Ehe ein wesentlicher Bestandteil gottesfürchtiger Lebensweise ist, liegen Gründe für die wesentlich niedrigere Eherate.

Außerdem konnten Mütter nichtehelicher Kinder aus der damaligen gesetzlichen Konstellation Profit schlagen, da sie besser gestellt waren. In Westdeutschland gab es keinen guten Grund auf die Ehe zu verzichten. Durch die befürchteten Erbstreitigkeiten, war man bemüht nichteheliche Nachkommen zu vermeiden. Im Falle eines nichtehelich gezeugten Kindes hatte die Mutter keine Rechte auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft.

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